Vermietung Wohnmobil

Wohnmobil Mobilvetta K Silver Edition 58Vermietung Wohnmobil
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Mietpreise

Nebensaison Hauptsaison Nebensaison
 Bis Mitte Juni Ab Mitte Juni bis Mitte September Ab Mitte September
Nebensaison 120,- € / Tag
Hauptsaison 145,- € / Tag
Einmalige Übergabepauschale 125,- €
Kaution 1.000,- €

Vermietung WohnmobilStandardausstattung:

  • Markise
  • Autobahnvignette für Österreich
  • Kochgeschirr, Essgeschirr und Besteck für 4 Personen
  • USB Anschluß
  • Multimedia Soundsystem m. Bluethooth + Navigation
  • 1 Gasfüllung
  • Gaswarner
  • Truma CP Plus i Net 4 m. digitalem Bedienteil
  • 150 l Gefrier und Kühlschrank
  • 120 l Frisch 110 l Abwasser
  • Sanitärflüssigkeit
  • Anschlusskabel
  • Kabeltrommel
  • Wasserschlauch
  • Rückfahrkamera / Navigationsgerät

 

Weitere Optionen: Preis pro Tag
Fernseher 19“ m.DVD 12V / 220 V 3,- €
Anhängekupplung 5,- €
Tisch / Stühle Set 3,- €
Gasgrill

 

E Bike // Moped nach Verfügbarkeit (Charlys Bikeshop )      auf ANFRAGE

Hänger // 2000 kg / nach Verfügbarkeit                                      auf ANFRAGE

2,- €
Mindestmietdauer

 

Nebensaison: 1 Woche

Hauptsaison : 14 Tage

Bei Bedarf haben sie die Möglichkeit ein Ebike zu mieten ! 0676 5069109

Informationen zu unseren Mietmobil

Lieber Miet-Interessent

Wir starten im April 2019 mit der Vermietung unseres neuen Reisemobils.

Mobilvetta K-Silver Edition 58 welches über eine umfangreiche Ausstattung verfügt.

Übernahme / Rückgabe

Da die Einsätze der Mietwagen genau geplant sind, bitten wir Sie, die Übergabe / Rückgabe-Termine genauestens einzuhalten. Der Übernahmetag zählt nicht als Miettag. Das Fahrzeug wird vollgetankt, innen und außen gereinigt am Übernahmetag ab 17:00 Uhr übergeben.  Der Wagen ist am letzten Miettag, vollgetankt, innen und außen gereinigt bis 12:00 Uhr wieder zurückzugeben. Die Außenreinigung / Betankung  sollte  in der Nähe erfolgen. Das WC muss entleert sein (Kosten für die WC-Entleerung EUR 80).Sollten Sie keine Zeit oder Gelegenheit haben, übernehmen wir die Reinigung gegen Berechnung ( 125,00 pauschal )- gleiches gilt für die Betankung ( lt. Auslage & Aufwandsentschädigung 30,00€ ) . Der Rückgabetag zählt als Miettag.
Abweichende Übernahme- bzw. Rückgabezeiten müssen mit dem zuständigen Vermieter abgesprochen und schriftlich auf der Übergabe-Checkliste notiert werden.
An Sonn- und Feiertagen sind keine Übernahmen und Rückgaben möglich.
Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir leider pro angefangener Stunde € 25,- in Rechnung stellen.
Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Unsere Mietpreise (Tagespreise) beinhalten:

  • Übergabe mit ausführlicher Einweisung und Übergabeprotokoll
  • Rücknahme
  • Wasserfüllung
  • 1 Gasfüllung
  • WC Flüssigkeit
  • technischen Grundausstattung  wie zum Fahrzeug angeführt
  • Vollkaskoversicherung mit 1.000,- Euro Selbstbehalt // Kaution pro Schadensfall

Übergabepauschale

Unsere Übergabepauschale beinhaltet die Kosten für Übergabe mit Einweisung, Rücknahme,  Wasser, 1 Gasfüllung und WC-Flüssigkeit (Übergabeprotokoll)

Durch die Unterzeichnung des Protokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeuges vorbehaltlos an

Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet ( Kaution )

Sonstiges

Die Mitnahme von Haustieren in den Wagen ist nur nach Absprache mit der Vermietstation und ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Rauchen ist grundsätzlich in dem Wagen verboten. Bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug innen gesondert gereinigt und die Kosten hierfür lt. Auslage der Kaution abgezogen.

Versicherung

Unsere Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Für die Vollkaskoversicherung gilt ein Selbstbehalt für den Mieter von EUR 1000,– pro Schaden. Die Versicherung ist nur in EUROPA gültig. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen (im Innen- und Außenbereich) sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt und werden dem Mieter verrechnet.

Anfallende Strafmandate sind vom Mieter zu bezahlen.

Wird das Fahrzeug durch Behörden aus Gründen, die nicht durch den Vermieter verursacht sind beschlagnahmt, so haftet der Mieter persönlich für den dem Vermieter entstandenen Schaden!

Bei Fremdverschulden haftet der Mieter ebenfalls im vollen Umfang, wenn der Schädiger nicht zu ermitteln ist, bzw. die Schadensregulierung von dritter Seite nicht erfolgt.

Die Markisenbenutzung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Mieters. Alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung stehen, auch Sturmschäden, werden vom Mieter abzüglich eventueller Versicherungsleistungen getragen.

Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er oder der Fahrer einen Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit herbeiführt. Das gleiche gilt bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe,Breite) und der Zuladungsbestimmungen, ebenso bei Unfallflucht.

Der Mieter haftet voll für alle Schäden, die durch verbotene Nutzung , durch nicht vertragsgemäßen Rückgabe, durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch eigenmächtige Vertragsverlängerung, durch Nichtbeachten seiner Pflichten u.a. bei Unfall oder Schadensfall  entstanden sind.

Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für das Ladegut, dessen sicheres Verstauen und mitgeführtes Zubehör. Für dadurch entstandene Schäden oder dessen Verlust bzw. Beschädigung haftet der Mieter voll.

Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten (z.B. bei Verkehrsverstößen).

Reparaturen

Vor allfälligen Reparaturen ist in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen.

Unfälle, Diebstahl, Einbruch

Bei Unfall, Diebstahl, Einbruch oder andere Schäden, die durch Dritte verursacht werden ist in jedem Fall ein polizeiliches Protokoll aufzunehmen, und der Vermieter unverzüglich zu verständigen.

Auslandsfahrten

Fahrten außerhalb der EU müssen vor Antritt der Reise schriftlich vereinbart werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Führerschein

Klasse B mindestens 5 Jahre, Mindestalter des Fahrers 23 Jahre.

Beim Ziehen von Wohnwagen oder Anhängern sind die höchstzulässigen Gewichte der jeweiligen Führerscheinklasse zu beachten

Aus Sicherheitsgründen darf das höchste zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge auf keinen Fall überschritten werden. Bei Überschreitung der Gewichte übernehmen wir keinerlei Haftung!

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Lenkern gefahren werden. Für jeden Lenker muss eine Kopie des Führerscheins hinterlegt werden.

Kaution/Bezahlung

Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 30% zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Die Kaution in Höhe von EUR 1000,– ist  bei Mietantritt in bar zu hinterlegen.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution nach technischer Durchsicht und Prüfung lt. Übernahmeprotokoll innerhalb von 3 Tagen zurückerstattet.

Preise

Alle angegebenen Preise inkl. MWSt. Die Preise gelten pro Tag.  Nicht enthalten: Treibstoff, Maut, Reinigung und Campingplatzgebühren.

Storno/Rücktritt

Storniert der Mieter den Auftrag kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:

ab Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Antritt der Miete 30 %
30 bis 14 Tage vor Antritt der Miete 55 %
ab dem 13. Tag bzw. bei Nichtabnahme
der Miete.
100 %

 

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Einschreiben) beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen

Haftungsauschluss für den Vermieter

Wenn ein Mietfahrzeug vom Vermieter durch Verschulden Dritter nicht termingerecht bereitgestellt werden kann, so werden alle bisherige Zahlungen unverzüglich retourniert. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Wird das Fahrzeug durch Behörden aus Gründen, die nicht durch den Vermieter verursacht sind beschlagnahmt, so haftet der Mieter persönlich für den, dem Vermieter entstandenen Schaden!

Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug ist schonend ,  sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, ob das Fahrzeug sich in verkehrssicherem Zustand befindet. Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten (auch wenn diese nur nach Recht des jeweiligen Tatortes mit Strafe bedroht sind), zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen verwendet werden. Für alle Schäden die aus einer solchen Verwendung entstehen haftet ausschließlich der Mieter.

Nebenabsprachen

Alle Nebenabsprachen zu diesen Mietbedingungen gelten nur wenn Sie in schriftlicher Form getroffen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des übrigen Vertrages.

Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, gilt Kufstein als Gerichtsstand.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.